Unser Verhaltenskodex - mit gutem Beispiel vorangehen

Seit 1962 engagiert sich die Schutzstation Wattenmeer für das Wattenmeer und seinen Schutz. Zu diesem Zweck betreiben wir als Verein ein enges Netzwerk aus 17 Stationen entlang der schleswig-holsteinischen Festlandsküste, auf den Inseln und Halligen, in welchem jedes Jahr bis zu 100 junge Menschen einen Freiwilligendienst absolvieren. Dieser Verhaltenskodex richtet sich deshalb zugleich an Hauptamtliche und Ehrenamtliche, an Freiwillige im FÖJ und BFD sowie Praktikant:innen. Alle sind verpflichtet, den Kodex einzuhalten.

Allgemeines Selbstverständnis

  • Unser Handeln leitet sich aus der Mission der Schutzstation Wattenmeer ab.
  • In unserem Handeln sind wir stets ehrlich, integer, professionell und respektvoll.
  • Durch unser Auftreten im Alltag und in der Öffentlichkeit wollen wir das Erreichen  unserer Naturschutzziele fördern und ein positives Bild des Naturschutzes in der Gesellschaft vermitteln. Dies gilt insbesondere, wenn durch das Tragen von Dienstkleidung das Bild nach außen hin deutlich wird.

Umweltschutz bei der Schutzstation Wattenmeer

  • Wir tragen aktiv dazu bei, unseren ökologischen Fußabdruck so klein wie möglich zu halten. Dazu gehören Maßnahmen wie:
    • Die bevorzugte Nutzung von Fahrrad und ÖPNV gegenüber PKW
    • Das Einsparen von Strom und die konsequente Nutzung von Ökostrom
    • Der Einkauf von Lebensmitteln, die ökologischer Landwirtschaft entstammen
    • Die Verwendung von möglichst nachhaltigen Materialien sowie fair gehandelten Textilien
    • Die bevorzugte Verwendung von ökologischen Putz- und Reinigungsmitteln

Zusammenarbeit in der Schutzstation Wattenmeer

  • Wir arbeiten verantwortungsbewusst, engagiert, konstruktiv und wertschätzend zusammen, um die Ziele der Schutzstation Wattenmeer zu erreichen.
  • Wir treten gegen jede Art von Diskriminierung und Mobbing ein, sei es z.B. aufgrund des Geschlechts, der Herkunft, einer Behinderung, des Alters oder sexueller Orientierung. 
  • Wir wahren die professionelle Distanz im Rahmen unserer Arbeit. Vor diesem Hintergrund stehen sexuelle Beziehungen zwischen hauptamtlichen oder ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen auf der einen sowie Teilnehmer:innen im Freiwilligendienst oder Praktikant:innen auf der anderen Seite im Widerspruch zu unserem Selbstverständnis. 
  • Jegliche sexuelle Belästigung ist untersagt und führt zu dienstrechtlichen Maßnahmen bis zur Kündigung.
  • Die Schutzstation Wattenmeer hat zwei vereinsinterne Vertrauenspersonen benannt, denen diskriminierendes Verhalten vertraulich gemeldet werden kann. Das sind Anne Sell und Johann Waller vom Vorstand des Vereins.

Interessenkonflikte

  • Hauptamtliche Mitarbeiter:innen zeigen bezahlte Nebentätigkeiten an.
  • Eine Tätigkeit für die Schutzstation Wattenmeer darf nicht für eigene kommerzielle Zwecke (z.B. Eigenwerbung) herangezogen werden.
  • Die Schutzstation Wattenmeer ist (partei)politisch unabhängig. Es darf deshalb nicht für den Verein und eine (partei)politische Verbindung gleichzeitig öffentlich aufgetreten werden.

Verantwortungsvoller Umgang mit den finanziellen Ressourcen und dem Eigentum des Vereins

  • Wir gehen mit unseren finanziellen Ressourcen und uns anvertrauten Spenden oder Geld sparsam und sorgsam um.
  • Dazu gehört auch, dass wir uns für eine möglichst langfristige und nachhaltige Nutzung unserer Arbeitsmaterialien einsetzen.
  • Arbeitsgeräte, Werkzeuge, Fahrzeuge sowie die optischen Geräte werden nach den bestehenden Anweisungen pfleglich behandelt.
  • Grundsätzlich nehmen wir keine Spenden oder finanzielle Mittel an, deren Herkunft oder deren Einsatzzweck unseren Zielen oder unserer Integrität schaden bzw. widersprechen.

Information und Vertraulichkeit

  • Vertrauliche Informationen müssen entsprechend behandelt werden. Diese dürfen nicht weiter gegeben oder veröffentlicht werden, weder mündlich noch schriftlich.
  • Diese Pflicht der Vertraulichkeit besteht auch über das Dienstverhältnis hinaus.
  • Presseanfragen und Interviews, die grundsätzliche Positionen der Schutzstation Wattenmeer betreffen, werden zunächst immer mit dem Pressesprecher / der Pressesprecherin sowie je nach Themenkreis mit der entsprechenden Fachbereichsleitung abgestimmt.

Umsetzung des Verhaltenskodex

  • Jede:r Mitarbeiter:in trägt die Verantwortung dafür, dass der Verhaltenskodex eingehalten wird.
  • Wenn ein:e Kolleg:in den Verhaltenskodex verletzt, sprechen wir ihn:sie an und weisen auf die Einhaltung des Verhaltenskodex hin (ggf. über eine der Vertrauenspersonen).
  • Verstöße gegen den Kodex werden nachverfolgt. Die Schutzstation Wattenmeer behält sich vor, bei schweren Verstößen gegen den Kodex die Zusammenarbeit mit der verursachenden Person zu beenden.